7 Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Gehörschäden bei Ihren Mitarbeitern

Wenn Arbeitnehmer während ihres Arbeitstages ständig störenden Geräuschen ausgesetzt sind, sei es in einem Büro, einer Werkstatt oder einer Fabrik, ist es sehr wahrscheinlich, dass dies im Laufe der Zeit zu dauerhaften und behindernden Hörschäden führt. Allerdings ist es für den Arbeitnehmer sehr schwierig, das Problem zu erkennen, das dadurch entsteht, bis es zu spät ist.

Es handelt sich um einen allmählichen Prozess der Verschlechterung des Gehörs, der anfangs nicht wahrgenommen werden kann, da er minimal ist und oft ignoriert wird. Aus diesem Grund werden Hörschäden oft erst dann erkannt, wenn sie mit einem altersbedingten Hörverlust zusammenkommen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit 466 Millionen Menschen (mehr als 5 % der Bevölkerung) an einer Hörbehinderung, davon 432 Millionen Erwachsene. Schätzungen zufolge könnte diese Zahl bis 2050 auf 900 Millionen Menschen ansteigen, d. h. jeder zehnte Mensch wird einen schweren Hörschaden haben.

In Büros und an gemeinsam genutzten Arbeitsplätzen beeinträchtigt die Lärmbelastung häufig die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass sie sich negativ auf die Konzentration der Arbeitnehmer und damit auf die Effizienz ihrer Arbeitsaufgaben auswirken. Fachleute von The Sound Agency versichern, dass der Umgebungslärm im Büro und der damit verbundene Stress die Produktivität der Arbeitnehmer um bis zu 66 % verringern kann.

Möchten Sie mehr über Lärm im Büro wissen und darüber, wie man die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Gehörs von Arbeitnehmern verhindern kann? Dann fahren Sie bis zum Ende dieses Blogbeitrags fort und verpassen Sie keine Details.

Was ist Lärm und wie kann er sich auf den Arbeitnehmer auswirken? 

In einer Arbeitsumgebung kann Lärm als unangenehmes und unerwünschtes Geräusch definiert werden, das die Fähigkeit zur Ausführung von Arbeitstätigkeiten beeinträchtigen kann, da es zu Spannungen führt und die Konzentration beeinträchtigt.

In einem Büro oder in gemeinschaftlich genutzten Arbeitsumgebungen kann Lärm sowohl durch seine Häufigkeit als auch durch seine Lautstärke zu einem Störfaktor werden. In diesem Fall kann die Lärmintensität in Dezibel (dB) gemessen werden, und 85 dB gelten als die zulässige Intensität in Arbeitsräumen während einer achtstündigen Schicht. Diese Lärmbelastung muss jedoch über den gesamten Arbeitstag gemittelt werden, und wenn sie den zulässigen Grenzwert von 85 dB übersteigt, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer einem Hörschaden ausgesetzt ist.

Länger andauernde Exposition gegenüber hohen Lärmpegeln oder sogar Exposition gegenüber mäßigem, aber konstantem Lärm kann zu Gehörschäden führen, wie z. B. berufsbedingte Taubheit, Hörverlust oder Knötchen auf den Stimmbändern (durch häufiges Anspannen der Stimme). Aber auch physiologische Auswirkungen wie eine erhöhte Herzfrequenz, eine Beschleunigung der Atemfrequenz, Verdauungsstörungen, eine Verringerung der Hirnaktivität und andere.

Daraus ergeben sich auch psychologische Auswirkungen wie Schlaflosigkeit, Aggressivität oder Reizbarkeit, was sich letztlich sowohl auf die Leistung als auch auf die Konzentration und Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers auswirkt.

Wie kann der Lärm kontrolliert werden?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Unternehmen oder Arbeitgeber Lärm am Arbeitsplatz kontrollieren oder bekämpfen können:

  • Kontrolle der Lärmquelle – Dies ist die beste Methode zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz. Dazu muss zunächst festgestellt werden, woher die schädlichen Geräusche kommen, sei es in einer Maschine (Klimakompressoren, Abluftventilatoren, Kühlschränke usw.) oder in Bürogeräten (Drucker, Kopierer, Aktenvernichter usw.). Dann muss dafür gesorgt werden, dass diese Geräte an die zulässigen Lärmpegel angepasst werden.
  • Lärmkontrollierte Räume: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Lärm an der Quelle oder am Entstehungsort zu kontrollieren, müssen Sie über Möglichkeiten zur Isolierung des Lärms nachdenken. Das reicht von der Isolierung der Maschine oder des Geräts bis hin zum Einbau von Barrieren, die den Schall zwischen der Quelle und dem Arbeitnehmer reduzieren, wie z. B. die Abtrennung von Räumen, die Installation von Isolierschirmen oder Schallschutzhauben.
  • Der Arbeitnehmer: Rotierende Arbeitsplätze oder schalldichte Kabinen für Büros. Schließlich gibt es noch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Arbeitnehmer, z. B. Gehörschutz, Stöpsel oder Kopfhörer.

Leider ist diese letzte Methode zur Lärmbekämpfung diejenige, die von den Unternehmen am häufigsten angewandt wird, obwohl sie am wenigsten wirksam ist, da sie den Arbeitnehmer zwingt, sich an den Arbeitsplatz anzupassen, und nicht andersherum. Das bedeutet, dass die Verantwortung für die Gesundheit des Gehörs auf den Arbeitnehmer übergeht. Die Arbeitnehmer lehnen diese Schutzvorrichtungen oft ab und ersetzen sie durch Kopfhörer, um Musik zu hören, in der Regel bei hoher Lautstärke, um störenden Lärm zu vermeiden.

Diese Methoden sind jedoch nicht zu empfehlen, da sie zu einer zusätzlichen Lärmquelle werden, die genauso schädlich oder sogar schädlicher sein kann als die Lärmquelle, die vermieden werden soll.

7 Maßnahmen zur Vorbeugung von Gehörschäden bei Arbeitnehmern

Um den Lärm im Büro und an den Arbeitsplätzen im Allgemeinen zu beseitigen oder zu minimieren, können Sie die folgenden Präventivmaßnahmen ergreifen:

  • Beschaffen Sie Büromaschinen oder Geräte, die einen niedrigen Lärmpegel erzeugen.
  • Isolieren Sie laute Geräte in separaten Räumen oder Flächen oder verlegen Sie sie an Orte, die weiter von den Arbeitsbereichen der Mitarbeiter entfernt sind.
  • Richten Sie die Büros oder gemeinsam genutzten Arbeitsbereiche so ein, dass sie gut von den Lärmquellen isoliert sind.
  • Bringen Sie Warnschilder für schädlichen Lärm an den Arbeitsplätzen an, an denen er auftritt.
  • Aufstellung von Programmen zur vorbeugenden Wartung von Geräten, die zuvor als mögliche Lärmquellen identifiziert wurden.
  • Reduzieren Sie Lärmquellen durch technische Maßnahmen wie Isolierung, Abschirmung oder den Einsatz von Schallschutzkabinen.
  • Begrenzung der Dauer der Lärmbelastung durch eine bessere Arbeitsorganisation. Auf diese Weise lassen sich Dauer und Intensität der Lärmbelastung für den Arbeitnehmer kontrollieren und begrenzen.

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